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Gerhard Freisinger - FDA-Dachbau Consulting






Definition von „Dach”:

Der obere Abschluß eines Gebäudes, der sich aus einer tragenden Konstrukton, dem Dachstuhl oder Dachwerk, und der überdeckenden äußeren Schicht, der Dachhaut zusammsetzt. Das Dach hat die Aufgabe gegen Witterungseinflüsse zu schützen und darf daher bei keinem Gebäude fehlen. Die Gestaltung des Daches ist abhängig von den Witterungsbedingungen und unterliegt zum Großteil landschaftlich-kulturellen Gepflogenheiten, die sich auch aus vorhandenen Deckungsmaterialien ergaben. In der Monderne wird die Dachausformung vielfach durch neue Materialien und eine dadurch möglich werdende Freiheit der Gestaltung bestimmt.

Wissenswertes über den Dachdecker:

Seit dem 13. Jahrhundert ist eine gewerbsmäßig organisierte Dachdeckertätigkeit belegt, vermutlich gemeinsam mit anderen Handwerkerverbänden. In Österreich stammt die älteste Dokumentation des Dachdeckerhandwerks aus dem Jahre 1437, wo zum ersten Mal die Bezeichnung Ziegeldecker erscheint.